Leistungsangebot für die Mietshausverwaltung

Wir bieten im Rahmen der Verwaltertätigkeit folgende Leistungen an:

  1. Mietverhältnisse
  • wir überwachen für Sie den pünktlichen Eingang aller Mietzahlungen und machen alle aus den Mietverhältnissen zustehenden Ansprüche geltend
  • wir übernehmen die vertraglich vereinbarten Mieterhöhungen, soweit sich der Erhöhungsbetrag aus dem Mietvertrag ergibt, machen diese geltend, fordern die Mietkautionen ein und führen und verwalten sie gemäß den gesetzlichen Bestimmungen
  • wir nehmen die Ermittlung und Aufteilung von Heiz- oder sonstigen Kosten unter den Mietern vor und berechnen sie gegenüber den Mietern
  • wir sorgen dafür, dass die Hausordnung und Stellplatzordnung eingehalten wird, Verstöße abgemahnt werden oder sonst in geeigneter Weise eingeschritten wird
  • wir machen Mietrückstände sowie Rückstände mit sonstigen Leistungen der Mieter außergerichtlich wie gerichtlich geltend
  1. Zahlungsverkehr, Rechnungslegung, Buchhaltung und Abrechnung
  • alle Gelder für das Grundstück werden auf ein noch einzurichtendes Verwaltungskonto des Auftraggebers angesammelt und über dieses Konto wird der gesamte Zahlungsverkehr abgewickelt: wir als Verwaltung verfügen über dieses Konto treuhänderisch, Kontoinhaber sind Sie als Auftraggeber, für dieses Konto erhalten wir eine Bankvollmacht
  • weiterhin führen wir über alle Einnahmen und Ausgaben ordnungsgemäß Buch, sammeln alle Belege und bewahren diese nach den gesetzlichen Bestimmungen auf
  • die Rechnungsprüfung und alle Zahlungen für Lieferungen und Leistungen, öffentliche Abgaben, Versicherungsbeiträge nehmen wir pünktlich vor
  • eine auf kaufmännischer Grundlage basierende Buchhaltung ist eingerichtet, die jährliche Betriebskostenabrechnung innerhalb des Folgejahres nehmen wir für Sie vor
  • die Zuarbeit zum jeweiligen Steuerbüro erfolgt regelmäßig, wenn dies gewünscht wird
  1. Lieferungen und Leistungen, Geräte und Heizmaterial
  • wir schließen alle erforderlichen Wartungs-, Dienstleistungs- und Lieferverträge nach Angebotsprüfung ab und überwachen die quantitativen Leistungserfüllung unter Berücksichtigung der Terminfestlegungen und der gesetzlichen Vorschriften (Wartung und Prüfung von technischen Anlagen, Aufzügen, Brandwarn- und Meldesystemen etc.)
  1. Versicherungen
  • wir prüfen den Versicherungsbedarf
  • wir nehmen den Abschluss und die Kündigung von Versicherungsverträgen nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers vor
  • wir übernehmen die Abwicklung und Regulierung von Schadensfällen mit den Versicherungsgesellschaften und Dritten
  1. Hilfskräfte
  • die erforderlichen Hausmeister, Hauswarte, Reinigungskräfte wählen wir aus und schließen die entsprechenden Dienstleistungsverträge ab
  1. Instandhaltung und Instandsetzung
  • wir überwachen den baulichen Zustand des Hauses laufend, ggf. unter Hinzuziehung sachkundiger Dritter auf Rechnung des Auftraggebers
  • die erforderlichen Reparaturen werden durch uns vergeben, wir lassen sie ausführen und überwachen sie in ihrer Durchführung und Abrechnung
  1. Behörden, Erklärungen und Zustellungen, Hausfrieden, Hausakten und Belege
  • wir übernehmen den gesamten Verkehr mit den Behörden, soweit er die laufende Verwaltung des Objektes betrifft
  • sonstige eingehende Gelder, rechtsgeschäftliche Erklärungen oder Zustellungen, die an den Auftraggeber als Grundstückseigentümer gerichtet sind, nehmen wir für den Auftraggeber entgegen. im Übrigen alles zu tun, damit ein ordnungsgemäßes, friedliches Wohnen und Arbeiten im Hause gewährleistet ist und Schäden am Haus und Nachteile für den Auftraggeber abgewendet und vermieden werden
  • wir tun alles damit ein ordnungsgemäßes und friedvolles Wohnen im Haus gewährleistet ist
  • alle vom Auftraggeber übergebenen und alle während des Verwaltungszeitraumes anfallenden Akten und Belege werden wir sorgsam aufbewahren und geben sie mit Beendigung der Verwaltung an den Auftraggeber zurück 
  1. Online-Zugang
  • wir bieten Ihnen einen passwortgeschützten Online-Zugang mit verschiedenen Listen und Abrechnungen des Verwaltungsobjektes an, wo der Schriftverkehr mit Mietern, Handwerkern und Versorgern sowie Schadensberichte, Objektfotos und Mieterlisten zu sehen ist

 

Leistungsangebot für die WEG-Verwaltung

Wir bieten im Rahmen der WEG-Verwaltertätigkeit folgende Leistungen an:

(1) Die Aufgaben und Befugnisse des Verwalters ergeben sich aus §§ 20 bis 28 des WEG, der Teilungserklärung und aus den vertraglichen Vereinbarungen.

(2) Insbesondere bieten wir folgende Leistungen an:

  • einmal jährlich eine Wohnungseigentümerversammlung einzuberufen, durchzuführen, eine Niederschrift über die Beschlüsse anzufertigen und die Beschlüsse der Wohnungseigentümer zu realisieren
  • eine Hausordnung zu erstellen und für deren Durchführung zu sorgen
  • einen Wirtschaftsplan aufzustellen und der Wohnungs- und Teileigentümergemeinschaft zur Beschlussfassung vorzulegen
  • innerhalb eines Jahres die Jahresabrechnung und die hieraus abgeleiteten Einzelabrechnungen für das Vorjahr zu erstellen und zur Beschlussfassung vorzulegen; in dieser Eigentümerversammlung sind zugleich der Gesamtwirtschaftsplan und die Einzelwirtschaftspläne für das Folgejahr zur Beschlussfassung vor zulegen
  • die für die ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderlichen Maßnahmen im Rahmen des Wirtschaftsplans zu treffen sowie Sonderfachleute, Ingenieure und Architekten in Abstimmung mit dem Verwaltungsbeirat beizuziehen
  • in dringenden Fällen sonstige zur Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderliche Maßnahmen nach eigenem Ermessen zu treffen
  • gemeinschaftliche Gelder zu verwalten und über deren Verwendung Nachweis zu führen
  • geordnete Aufbewahrung sämtlicher Verwaltungsunterlagen
  • Einrichtung und Unterhaltung einer kaufmännisch geführten Buchhaltung
  • die WEG gegenüber Versicherungsgesellschaften zu vertreten, insbesondere den Abschluss, die Kündigung und Erneuerung aller notwendigen Versicherungsverträge und die zur Wahrung der Rechte der WEG erforderlichen versicherungsrechtlichen Anzeigepflichten und Obliegenheiten in Schadensfällen bei Kenntnis vorzunehmen, jedoch ohne Haftungsübernahme
  • eine Beschlusssammlung zu führen